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Das war ...

Auffrischungskurs in der Fahrschule Mandlmayr in Kremsmünster

Der Obmann des Rieder SB Johann Ramsebner hatte die Idee zu einem informativen Nachmittag in der Fahrschule für Seniorinnen und Senioren. Der Chef Ing. Martin Mandlmayr war gerne dazu bereit um über Neuerungen in der STVO zu referieren.

Insgesamt nahmen 31 Personen aus Ried und den umliegenden Ortsgruppen des Seniorenbundes teil. Herr Ing. Mandlmayr berichtete anschaulich über folgende wichtige Änderungen in der STVO, die in den letzten Jahren in Kraft getreten sind und beantwortete fachlich fundiert alle Anfragen aus dem Publikum.

  • Bei Auffahrt auf die Autobahn gibt es viel Fehlverhalten. Dort gilt KEIN Reißverschlusssystem!
  • Anhand einer Grafik erklärte er das Tempolimit vor und nach einem Kreisverkehr.
  • Radfahrstreifen ist nur durch eine Markierung von der Straße getrennt.
  • Radfahrweg ist baulich von der Straße getrennt.
  • Unterführungen und Schutzwege müssen nicht mehr innerhalb von 25 m benutzt werden, wenn es die Verkehrslage zulässt und der Verkehr nicht behindert wird. Dann hat man aber den Schutz des Schutzweges nicht.
  • Auslöser für Stehenbleiben beim Schutzweg: es reicht die offensichtliche Absicht des Fußgängers.
  • Nebeneinanderfahren von Radfahrern wird unter bestimmten Bedingungen erlaubt: in 30er-Zonen, Wohnstraßen und bei Kindern unter 12 Jahren.
  • Radfahrgruppen ab 10 Personen: im Verband darf die Straße an Kreuzungen überquert werden, das muss von Autolenkern zugelassen werden. Der erste und letzte Radfahrer benötigt eine Warnweste.
  • Überholen von Radfahrern: 1,5 m Abstand im Ortsgebiet, 2 m auf Freilandstraßen. Wenn der Überholende max. 30 km/h fährt, reicht weniger Abstand.
  • Fahrräder dürfen nicht auf Gehsteigen und Gehwegen fahren.
  • E-Scooter sind rechtlich ein Fahrrad geworden, dürfen also auch nicht auf Gehwegen fahren.
  • Helmpflicht: Rad bis 12 Jahre, E-Bike bis 14 Jahre, E-Scooter bis 16 Jahre.

Vormerkdelikte werden im österreichischen Führerscheinregister eingetragen. Zu diesen Delikten gehören:

  • Inbetriebnahme oder Lenken eines Fahrzeuges in alkoholisiertem Zustand
  • Behinderung am Schutzweg bei Gefährdung des Fußgängers
  • Nichtbeachtung des Zeichens „Halt“ oder des Rotlichtes bei Gefährdung anderer
  • Befahren des Pannenstreifens und dadurch Behinderung von Einsatzfahrzeugen
  • Befahren der Rettungsgasse
  • Lenken eines KFZ dessen technischer Zustand oder nicht entsprechend gesicherte Ladung eine Gefährdung der Verkehrssicherheit darstellt
  • Nichtbeachtung der Vorschriften über die Kindersicherung
  • Nichtbeachtung der Vorschriften über den Sicherheitsabstand „Drängeln“

Nach 2 Jahren erlischt eine Eintragung automatisch. Wenn innerhalb von 24 Monaten eine zweite Eintragung dazu kommt, verlängert sich die erste Eintragung um 12 Monate, das hat Schulungen zur Folge! Bei einer dritten Eintragung wird der Führerschein für 3 Monate entzogen, anschließend werden die Vormerkdelikte gelöscht.

Verpflichtende Assistenzsysteme seit 6. Juli 2024:

  • Notbremsassistent
  • Spurhalteassistent
  • Geschwindigkeitsassistent
  • Rückfahrassistent
  • Notbremslicht
  • Müdigkeitswarner
  • UDS = Unfalldatenschreiber
  • Alko-Lock

Der Seniorenbund bedankt sich sehr herzlich bei Herrn Ing. Mandlmayr für die interessanten Ausführungen, die er kostenlos zur Verfügung gestellt hat!

Das waren unsere Aktivitäten ...

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